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Kulturstiftung

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde 2005 durch den Freistaat Thüringen ins Leben gerufen. Das Stiftungskapital stammte aus der Stiftung Kulturfonds der neuen Länder, die im März 2006 aufgelöst wurde. Seit mehr als 10 Jahren ist die Aufgabe der Kulturstiftung Thüringen die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur. Der Kulturstiftung obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler durch Stipendien und originäre Projekte von hohem künstlerischen Rang. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Durch ein Stipendium soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können für Auslandsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden. Stipendien werden als nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse für die Dauer von drei bis zwölf Monaten gewährt. Die Bewilligung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Stipendiums beträgt in der Regel 1.000 Euro pro Monat. Das Stipendium kann auch für ein Arbeitsergebnis gewährt und muss nicht auf einen Zeitraum begrenzt werden. Die Entscheidung über die Anträge für Förderung (Projekte und Stipendien) obliegt dem Kuratorium der Stiftung. Die Entscheidungen des Kuratoriums werden nicht begründet. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Weitere Informationen zur Kulturstiftung des Freistaats Thüringen finden Sie hier.