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Antragsfrist für 2027 vom 01. Juli bis zum 01. Oktober 2026 über das → Online-Portal

Thüringer Landesstipendium für Bildende Kunst

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung jährlich zwei Jahresstipendien im Bereich Bildende Kunst. Das Thüringer Landesstipendium für Bildende Kunst richtet sich an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für ein besonders herausragendes künstlerisches Vorhaben, das sich durch außergewöhnliche Qualität und Eigenständigkeit auszeichnet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst. Dieses kann alle künstlerischen Gattungen wie Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie und Video-/Medienkunst umfassen.

Das Landesstipendium wird für die Dauer von zwölf Monaten ausgereicht und ist mit 12.000 Euro dotiert. Es kann für eine Person nur einmalig vergeben werden. Ein Bestandteil der Förderung ist die öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen der »StipVisite - Ausstellung der Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst« in der Kunsthalle Erfurt im Folgejahr, sowie ein Katalog.

Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung beantragt und gewährt werden. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für ein Arbeitsstipendium.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird
  • das zuletzt berufsqualifizierende Studium oder eine berufsqualifizierende Ausbildung weniger als 12 Monate zum Beginn des Bewilligungszeitraumes 01.01. zurückliegt.
  • die/der Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert ist oder das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Das Stipendium unterliegt folgenden Mitwirkungspflichten:

  • Mitwirkung an der »StipVisite- Ausstellung der Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst« in der Kunsthalle Erfurt und deren Begleitprogramm
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Videoblog)

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
  • Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
  • Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (z. B. Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken und ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben und/oder Skizzen des geplanten Vorhabens, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über berufliche Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.

Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die Betreiber des Online-Portals (Optimy) und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiatin mit der Bekanntgabe des Namens und Projekttitels durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Stand: 18.06.2026